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Rechtsprechung
   VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26524
VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04 (https://dejure.org/2004,26524)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.05.2004 - VK 5/04 (https://dejure.org/2004,26524)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - VK 5/04 (https://dejure.org/2004,26524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn keine reale Chance auf den Zuschlag besteht (zwingend auszuschließendes Angebot) - abgelehnt

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04
    Während in der Vergangenheit die Frage des Angebotsausschlusses wegen fehlender Angaben damit verknüpft war, ob das Nachholen der geforderten Erklärung Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis hat oder nicht, ist nach der Entscheidung des BGH vom 18. Februar 2003 (NZBau 2003, S. 293) ein objektivierter Maßstab zugrunde zu legen.
  • VK Bund, 21.01.2004 - VK 2-126/03

    Bauleistungen zur Herstellung des Endzustandes, Erd-, Beton- und Oberbauarbeiten

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04
    Die fehlenden Produktangaben müssen damit im Ergebnis zwingend zum Angebotsausschluss der Antragstellerin führen (s.a. OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.09.2003, 11 Verg 11/03; OLG Dresden, Beschl. v. 10.07.2003, WVerg 0016/02; VK Bund, Beschl. v. 21.01.2004, VK 2- 126/03).
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04
    Die Antragstellerin rügte innerhalb der Regelfrist von drei Tagen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. vom 18.09.2003, 1 Verg. 4/03) mit Telefaxschreiben vom 5. April 2004 die Wertung der Nebenangebote und berief sich zugleich darauf, dass sie bei richtiger Wertung den Zuschlag auf ihr Hauptangebot erhalten müsse.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04
    Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig, da sie keinen eigenen Antrag gestellt hat und sich auch ansonsten nicht aktiv am Verfahren beteiligt hat (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2001, S. 165, 166).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04
    Die fehlenden Produktangaben müssen damit im Ergebnis zwingend zum Angebotsausschluss der Antragstellerin führen (s.a. OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.09.2003, 11 Verg 11/03; OLG Dresden, Beschl. v. 10.07.2003, WVerg 0016/02; VK Bund, Beschl. v. 21.01.2004, VK 2- 126/03).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 11 Verg 11/03

    Ausschluss wegen fehlender Typenbezeichnung

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04
    Die fehlenden Produktangaben müssen damit im Ergebnis zwingend zum Angebotsausschluss der Antragstellerin führen (s.a. OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.09.2003, 11 Verg 11/03; OLG Dresden, Beschl. v. 10.07.2003, WVerg 0016/02; VK Bund, Beschl. v. 21.01.2004, VK 2- 126/03).
  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 3/00

    Anwaltskosten der Vergabestelle

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04
    Aus den in beiden Rechtsvorschriften enthaltenen Rechtsgrundsätzen ergibt sich für das Verfahren vor der Vergabekammer, dass Aufwendungen für von der Vergabebehörde bestellte Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind (ebenso OLG Koblenz, 1 Verg. 3/00; VK Bund, VK 2-8/99, S. 10).
  • VK Bund, 18.05.1999 - VK 2-08/99

    Vergabe eines Umzugs

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04
    Aus den in beiden Rechtsvorschriften enthaltenen Rechtsgrundsätzen ergibt sich für das Verfahren vor der Vergabekammer, dass Aufwendungen für von der Vergabebehörde bestellte Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind (ebenso OLG Koblenz, 1 Verg. 3/00; VK Bund, VK 2-8/99, S. 10).
  • VG Neustadt, 20.02.2006 - 4 L 210/06

    Kein Abwarten der Beschwerdefrist gegen Vorabentscheidung über Rechtsweg bei

    Da ein Bieter, der ein unklares Angebot abgegeben hat, grundsätzlich keinen Anspruch auf Durchführung eines Aufklärungsgesprächs hat (s. VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2004 - VK 05/04 -) durfte die Antragsgegnerin auch kein Aufklärungsgespräche hinsichtlich des tatsächlich geplanten Umfangs der Nachunternehmerleistungen durchführen.
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Rechtsprechung
   VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23989
VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04 (https://dejure.org/2005,23989)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.2005 - VK 5/04 (https://dejure.org/2005,23989)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 2005 - VK 5/04 (https://dejure.org/2005,23989)
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Volltextveröffentlichung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachunternehmer: Zulässigkeit des Verlangens nach Angabe der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04
    Es ist insoweit für die Antragsbefugnis ausreichend, dass die Antragstellerin - wie vorliegend - schlüssig behauptet, welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und sie ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Zuschlagserteilung hätte (vgl. BGH, VergabeR 2004, 473).
  • OLG Koblenz, 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlerhafte Berücksichtigung eines bereits

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04
    Die Aufhebung einer Ausschreibung hat zu unterbleiben, wenn noch ein wertungsfähiges Angebot vorliegt (vgl. OLG Koblenz, ZfBR 2004, 488).
  • BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04
    Nur ausnahmsweise kann die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung nicht zum Angebotsausschluss führen und zwar in den Fällen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 27.07.2004, Verg 14/04).
  • OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 Verg 4/04

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Bieter; zwingender

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04
    Ein Bieter, der selbst mit der Abgabe eines unvollständigen Angebots ein zwingendes Erfordernis für die Teilnahme an einem ordnungsgemäßen und fairen Vergabeverfahren nicht eingehalten hat, besitzt, da er für die Zuschlagserteilung nicht mehr in Betracht kommt, im weiteren Verfahren keine schützenswerten Interessen mehr (OLG Koblenz, Beschl. v. 20.10.2004, 1 Verg 4/04).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04
    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27. Juni 2003, 11 Verg 4/03; BayObLG, Beschl. v. 8. November 2002, Verg 27/02).
  • BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02

    Ausschluss eines Bieters wegen Unzulänglichkeit von Erklärungen zum

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04
    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27. Juni 2003, 11 Verg 4/03; BayObLG, Beschl. v. 8. November 2002, Verg 27/02).
  • BayObLG, 15.04.2003 - Verg 5/03

    Bieterausschluss im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04
    Fehlende Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz können auch nicht durch Aufklärungsgespräche nach § 24 VOB/A nachgeholt werden (BayObLG, VergabeR 2003, 457).
  • VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 18/03

    Antragsbefugnis für § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04
    Die Angabe der Ordnungsziffer ist grundsätzlich für die eindeutige Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes notwendig (vgl. hierzu VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10. Oktober 2003, VK 18/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05

    Umfang der Nachunternehmerleistungen unklar - Ausschluss!

    Aus dieser Erklärung muss sich aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote und der Transparenz des Vergabeverfahrens eindeutig und unmissverständlich ergeben, in welchem Umfang Nachunternehmerleistungen vergeben werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02; VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2005, 320.VK-3194 ­ 5/05; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04).

    Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).

    Das Angebot der Bg leidet eingedenk der unter a.) bb) dargestellten Grundsätze jedenfalls an dem unheilbaren Mangel, dass die Eintragungen in der Nachunternehmerliste unvollständig sind, da sie mangels entsprechender Eintragungen in der Spalte ,,OZ" den Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei erkennen lassen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005, 6 Verg 12/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2005, 1 Verg 5/05, IBR 2006, 43; Beschluss vom 18.07.2005, 1 Verg 5/05; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; VK Südbayern, Beschluss vom 03.06.2004, 36-05/04; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2004, VK 2-LVwA LSA 40/04).

    Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).

  • VK Schleswig-Holstein, 06.10.2005 - VK-SH 27/05

    Benennung von Nachunternehmern

    Gefordert war in Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen u.a. ein Nachunternehmerverzeichnis gemäß § 10 Nr. 5, Abs. 3 VOB/A. Aus dieser Erklärung muss sich aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote und der Transparenz des Vergabeverfahrens eindeutig und unmissverständlich ergeben, in welchem Umfang Nachunternehmerleistungen vergeben werden sollen (BGH v. 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; VK-Nordbayern, v. 08.03.2005, Az.: 320.VK-3194 ­ 5/05; VK Rheinland-Pfalz, v. 16.03.2005, Az.: VK 5/04).

    Zwar ist herrschende Rechtsprechung und Spruchpraxis, dass Angebote zwingend auszuschließen sind, wenn eine geforderte Zuordnung der Nachunternehmerleistungen zu den Ordnungsziffern unterbleibt (OLG Naumburg, v. 18.07.2005, Az.: 1 Verg 5/05; VK- Arnsberg, v. 27.07.2005, Az.: VK 10/2005; VK-Rheinland-Pfalz, v. 16.03.2005, Az.: VK 5/04; VK-Südbayern, v. 03.06.2004, Az.: 36-05/04; VK-Sachsen-Anhalt, v. 30.11.2004, Az.: VK 2-LVwA LSA 40/04).

    Allerdings führt die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung nicht zum Angebotsausschluss in den Fällen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (OLG Düsseldorf, v. 28.05.2003, Az.: Verg 8/03; BayObLG , v. 27.07.2004, Az.: Verg 14/04; VK-Arnsberg, v. 27.07.2005, Az.: VK 10/2005; VK-Rheinland-Pfalz, v. 16.03.2005, Az.: VK 5/04; wohl auch VK-Bund, v. 21..07.2004, Az.: VK 1-81/04; VK- Sachsen-Anhalt, v. 30.11.2004, Az.: VK 2-LVwA LSA 40/04 will wohl noch nicht einmal diese Ausnahme gelten lassen).

    Es kann damit auch nicht eingewandt werden, dass es weder Aufgabe der Vergabestelle und für sie unzumutbar sei, erst durch intensive Durchsicht der Angebotsunterlagen herauszufinden, in welchem Umfang die Bieter den Einsatz von Nachunternehmern angeboten hat und die Nachunternehmererklärung unpräzise bzw. missverständlich gewesen sein soll (auch unter Zugrundelegung der Maßstäbe von VK-Rheinland-Pfalz, v. 16.03.2005, Az.: VK 5/04 wäre dafür kein Raum).

  • VG Neustadt, 20.02.2006 - 4 L 210/06

    Kein Abwarten der Beschwerdefrist gegen Vorabentscheidung über Rechtsweg bei

    Der öffentliche Auftraggeber hat hier keinen Ermessensspielraum (Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. März 2005 - VK 5/04 - ).

    Zwar kann die fehlende Angabe von Ordnungsziffern ausnahmsweise nicht zum Ausschluss eines Angebotes führen, wenn sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen, (s. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 2003 - Verg 8/03 -, VergabeR 2003, 461; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. März 2005 - VK 5/04 -).

  • VK Hamburg, 03.11.2005 - VK BSU-3/05

    Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

    Es entspricht herrschender Rechtsprechung und Spruchpraxis, dass Angebote zwingend auszuschließen sind, wenn eine geforderte Zuordnung der Nachunternehmerleistungen zu den Ordnungsziffern unterbleibt (OLG Naumburg, Beschluss v. 18.07.2005 ­ 1 Verg 5/05; VK Schleswig- Holstein, Beschluss v. 06.10.2005 ­ VK-SH 27/05; VK Arnsberg, Beschluss v. 27.07.2005 ­ VK 10/2005; VK Rheinland- Pfalz, Beschluss v. 16.03.2005 ­ VK 5/04).
  • VK Sachsen, 14.02.2006 - 1/SVK/005-06

    Unpräzise Ordungszahlen im Nachunternehmerverzeichnis

    Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich die Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags unmittelbar durch die Einsicht in das Angebot ergibt (VK Nordbayern, Beschluss vom 11.02.2005 - Az.: 320.VK-3194-51/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 18.11.2004 - Az.: VK 2-169/04) oder der maßgebliche Sachverhalt - z.B. bezüglich des Fehlens der Ordnungsziffern und der fehlenden Übereinstimmung mit den Bezeichnungen der Teilleistungen im Leistungsverzeichnis - unstreitig und aus Sicht der Vergabekammer hinreichend aufgeklärt ist, die mündliche Verhandlung insofern keinen besonderen Erkenntnisgewinn verspricht (VK Schleswig- Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Beschluss vom 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2005 - Az.: VK 8/04; Beschluss vom 16.03.2005 - Az.: VK 5/04; Beschluss vom 10.12.2004 - Az.: VK 20/04).
  • VK Hamburg, 27.10.2005 - VK BSU-3/05

    Gestattung des Zuschlags: Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des

    Es entspricht herrschender Rechtsprechung und Spruchpraxis, dass Angebote zwingend auszuschließen sind, wenn eine geforderte Zuordnung der Nachunternehmerleistungen zu den Ordnungsziffern unterbleibt (OLG Naumburg, Beschluss v. 18.07.2005 ­ 1 Verg 5/05; VK Schleswig- Holstein, Beschluss v. 06.10.2005 ­ VK-SH 27/05; VK Arnsberg, Beschluss v. 27.07.2005 ­ VK 10/2005; VK Rheinland- Pfalz, Beschluss v. 16.03.2005 ­ VK 5/04).
  • VK Bremen, 07.03.2008 - VK 1/08

    Eignungsnachweis durch Eintragung in der Handwerksrolle

    Eine mündliche Verhandlung verspricht keinen weiteren Erkenntnisgewinn (vgl. VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.03.2006 - Az.: VK-SH 2/06; B. v. 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05; 1. VK Sachsen, B. v. 14.02.2006 - Az.: 1/SVK/005-06, 1/SVK/005-06G; VK Rheinland-Pfalz, B. v. 04.05.2005 - Az.: VK 8/05; B. v. 04.04.2005 - Az.: VK 8/04; B. v. 16.03.2005 - Az.: VK 5/04; B. v. 10.12.2004 - Az.: VK 20/04).
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